Wo darf ich überhaupt ein Feuer machen?
Die Grundregel der Stadt ist streng: Das Anzünden von Feuern und das Verbrennen brennbaren Materials ist untersagt, außer in den Fällen, die der Paragraf selbst nennt. Ausdrücklich erlaubt ist danach, ein Feuer oder ein flammenbetriebenes Gerät zum Zubereiten von Essen oder für andere häusliche Zwecke zu benutzen — und zwar so, dass keine Brandgefahr entsteht. Das ist die Rechtsgrundlage für den Braai im Garten.
In öffentlichen Parks entscheidet die Beschilderung: Die Parkverordnung kennt eigene Zeichen für „Feuer verboten“, „tragbare Braaigeräte verboten“ und „Feuer in den Feuerstellen“. Was am Eingang steht, gilt.
In den Nationalparks und Naturreservaten gilt zusätzlich: nur die gebauten Anlagen. Freistehende Braais sind an den ausgewiesenen Picknickplätzen des Tafelberg-Nationalparks nicht erlaubt.